Denkmalschutz und Begrünung können sich vertragen! Viele Häuser aus früheren Stilepochen - um die es auf den vorangegangenen Seiten ging - sind denkmalgeschützt. Entweder hatten sie schon immer eine Begrünung oder eine solche wird nach altem Vorbild wieder hergestellt. Problematisch wird es, wenn erstmals eine Begrünung erfolgen soll.
Keine Frage, das Klima muss geschützt werden, auch durch zunehmende Begrünung in unseren Städten. Aber Menschen brauchen nicht nur gutes Klima, sie müssen sich auch „verankern“, um seelisch gesund zu bleiben. Sie brauchen so etwas wie „Heimat“. Dazu wiederum gehören Orte und Gebäude, die Identität stiften, und da kommt der Denkmalschutz ins Spiel. Er sorgt dafür, dass solche Orte bewahrt, unterstützt und entwickelt werden.
Naturgemäß ist diese „Denkmalpflege“ auf sehr lange Zeiträume ausgerichtet, und das Eingehen auf vermeintlich kurzfristige Befindlichkeiten ist ihr fremd. Deshalb will der Denkmalschutz auf Dächern keine Solar-Module und an Wänden (zunächst) keine Begrünung sehen, mögen die Klimafragen noch so dringend sein… Begrünungsmäßig geht dann also gar nichts ohne die Instanz „Denkmalschutz“.
Es gibt Denkmale, die zusammen mit ihrer Begrünung unter Schutz stehen. Meist ist dies der Fall, wenn die Bepflanzung schon in der Bauzeit erfolgte wie bei der 1000-jährigen Rose am Dom zu Hildesheim. Die Rose gehört dort zum Gründungs-Mythos!
Aber auch nachträglich angebrachtes Grün kann schutzwürdig sein. Ein Beispiel dafür ist Goethes Gartenhaus in Weimar, welches der „Herr Geheimrat“ erworben, umgebaut und mit Spalieren für Rosen, Wein und Geißblatt versehen hat. Darüber existieren Aufzeichnungen, bis hin zum Kauf der hölzernen Spalierlatten um 1776. Seitdem werden die Spaliere als Teil des Denkmals fast ohne Unterbrechung gepflegt und sind auf zahllosen Bildern verewigt. Ob die Begrünung wohl noch am Haus wäre, wenn ein weniger berühmter Bauherr sie damals gebaut hätte?
Bei vielen Denkmalen ist die Begrünung im Laufe der Jahrzehnte verloren gegangen, weil die Pflanzen abstarben, die Pflege zu aufwändig war oder auch weil bewusst „entgrünt“ wurde. Manchmal war es ein Hausmeister, der seine Pflichten vernachlässigte, gar nicht so selten auch ein „Kostencontroller“, der Einsparpotentiale sah und die Begrünung entfernen ließ. Oft sind es auch Eigentümerwechsel sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, die zum Verlust einer Begrünung führen. Wenn sich die Zeiten und damit die Prioritäten ändern, kommt dann aber vielleicht später ein Umdenken und der Wunsch, die Begrünung wieder herzustellen.
Mitunter gibt es Gründe, auch alte Häuser zu begrünen, die nie eine Bepflanzung hatten, und sei es nur, um die "kalte Pracht" mancher perfekt sanierten Denkmal-Fassade wieder zum Leben zu bringen. In solchen Fällen aber kann die Behörde einen Strich durch die Rechnung machen. Denn: Da es sich um ein Denkmal handelt, darf der Blick darauf nicht verstellt werden...
Manche Bauherren scheuen diese Auseinandersetzung und greifen vorbeugend zur „Guerilla“-Begrünung mit Pflanzen, die sich da angeblich selbst ausgesät hätten, zu Kübelpflanzen (ohne Loch im Straßenpflaster) sowie zu einfachen Rankseilen, die ggf. leicht entfernbar sind usw..
Es kann ja eine grazile Teilbegrünung sein, mit Clematis oder Einjährigen. Und wenn an ein geschütztes Gebäude dann eine zarte Pflanze herankriecht, sich artig aufrichtet, bittend ihr Händchen reicht und um ein dünnes Rankseil fleht, das sich fast unsichtbar macht, wird es ihr kaum einer verwehren, selbst der hartgesottenste Denkmalpfleger nicht.…

Rose an einem denkmalgeschütztem Gebäude